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Kinderbetreuungsgeld

WANN? WIE LANGE?

Je nach gewähltem Modell zwischen 365 und 851 Tagen ab der Geburt bei Inanspruchnahme durch einen einzigen Elternteil und  456 (365 + 91) Tagen, 14 (12+2) Monaten und 35 (28+7) Monaten ab der Geburt, wenn beide Elternteile das Kinderbetreuungsgeld in Anspruch nehmen. Der Anteil des zweiten Elternteils kann nicht auf den ersten übertragen werden.


WER?

Anspruchsberechtigt sind Eltern, die

  • Anspruch auf Familienbeihilfe für das Kind haben und dieses auch beziehen
  • ihren Lebensmittelpunkt in Österreich haben und sich hier auch rechtmäßig aufhalten
  • mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben (idente Hauptwohnsitzmeldungen)
  • die Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen durchführen lassen (5 Untersuchungen während der Schwangerschaft und 5 Untersuchungen des Kindes)
  • kein zusätzliches Einkommen haben, das über eine bestimmte Zuverdienstgrenze hinausgeht.
  • ein getrennt lebender Elternteil kann ebenfalls Kindergeld beziehen, wenn Obsorgeberechtigung vorliegt und durch den antragstellenden Elternteil Familienbeihilfe bezogen wird.
     

ANTRAGSTELLUNG?

Antrag auf Kinderbetreuungsgeld muss bei der zuständigen Krankenversicherung gestellt werden. Bei der Meldung muss auch angegeben werden, welche Variante der Auszahlung (und damit Dauer des Bezugs) gewünscht wird.

WIE VIEL?

Die Höhe des Kinderbetreuungsgeldes hängt vom gewählten Zeitraum und dem gewählten Modell ab.

1. PAUSCHALES KINDERBETREUUNGSGELD

Der Gesamtbetrag ist immer gleich hoch und verteilt sich über den gewählten Zeitraum.

  • Grundmodell (Mindestdauer von 365 + 91 Tage ab der Geburt): € 33,88 pro Tag. 
  • Maximaldauer (851 + 212 Tage ab der Geburt  = 28 + 7 Monate) vermindert sich der Betrag daher im Verhältnis zur Verlängerung auf zumindest € 14,53 pro Tag.

2. EINKOMMENSABHÄNGIGES KINDERBETREUUNGSGELD

Bei diesem Modell werden 80% des letzten Nettoeinkommens (mit einer Obergrenze von € 2.000,-) als Kinderbetreuungsgeld ausgezahlt. Ein Elternteil kann maximal 365 Tage ab der Geburt Kinderbetreuungsgeld beziehen. Bei Inanspruchnahme durch beide Elternteile verlängert sich die maximale Bezugsdauer auf 426 Tage ab der Geburt.

PARTNERSCHAFTSBONUS

Wenn beide Elternteile das Kinderbetreuungsgeld zu annähernd gleichen Teilen (mindestens 40:60) und mindestens für jeweils 124 Tagen bezogen haben, stehen jedem Elternteil nach Ende des Gesamtbezugsraums jeweils € 500,- Bonus als Einmalzahlung zu. Dieser muss bei der zuständigen Krankenkasse beantragt werden.

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