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Familienbeihilfe

WANN?

Die Familienbeihilfe wird nach der Geburt eines Kindes automatisch gewährt.

 

WIE LANGE?

Familienbeihilfe wird bis zur Volljährigkeit des Kindes gewährt. Bei Vorliegen einer Berufsausbildung darüber hinaus bis zum 24. Lebensjahr, in Ausnahmefällen auch bis zum 25. Lebensjahr des Kindes.


WER?

Anspruch auf Familienbeihilfe haben Eltern, deren Lebensmittelpunkt sich in Österreich befindet und deren Kind (auch Adoptiv-, Pflege-, Stief- und Enkelkind) mit ihnen zusammen in einem Haushalt lebt. Bei Kindern, die mit keinem Elternteil in einem Haushalt leben, ist jene Person anspruchsberechtigt, die den überwiegenden Unterhalt leistet.

In der Praxis wird die Familienbeihilfe üblicherweise an die Mutter überwiesen, diese kann jedoch zugunsten des anderen Elternteils darauf verzichten. Leben die Eltern getrennt, wird die Familienbeihilfe an jenen Elternteil ausbezahlt, bei dem das Kind lebt.

ANTRAGSTELLUNG?

Es ist kein Antrag erforderlich. Familienbeihilfe wird nach der Geburt des Kindes automatisch gewährt.

WIEVIEL?

Die Höhe der Familienbeihilfe hängt vom Alter des Kindes ab. Bei mehreren Kindern gibt es einen Zuschlag.

Die Familienbeihilfe wird monatlich ausbezahlt und beträgt derzeit (Stand 1/2018):

Alter des Kindes

Betrag pro Monat

ab Geburt

111,80 Euro

ab 3 Jahren

119,60 Euro

ab 10 Jahren

138,80 Euro

ab 19 Jahren

162 Euro


Lohnsteuerpflichtigen Eltern steht zusätzlich ein Kinderabsetzbetrag von derzeit monatlich €58,40 pro Kind zu. Dieser wird ebenfalls automatisch gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt.

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